Mein Bruder und ich teilen uns das WLAN und sparen somit faktisch die Hälfte der Telefon- und Internetkosten. Zu Beginn war ich nicht in der Lage, in der Mischkonfiguration von AVM und Buffalo-Router bei eingeschalteter Verschlüsselung auch nur ansatzweise eine Verbindung zwischen den Routern herzustellen (WDS). Also musste ich sie abschalten. Mit MAC-Adressfilterung war ich dann nach einiger Zeit auch in der Lage, die WLAN-Schmarotzer aus der Umgebung rauszufiltern. „Eigentlich“ sollte jetzt niemand mehr in der Lage sein, unser WLAN mit zu benutzen. Eigentlich.
Dass trotzdem in Deutschland faktisch unbewiesene „Tatsachen“ zu reihenweise Abmahnungen führen, ist ein echter Treppenwitz, wenn man mein Beispiel mal auf das von RA Vetter zitierte Auto als Anschauungsobjekt überträgt.
Nicht, dass es für mich ein Freibrief wäre. Nein. Aber in meinem Fall habe ich es einfach eine Zeit lang nicht hinbekommen, mein Auto eben nicht unabgeschlossen und mit frei verfügbaren Nachschlüsseln (DHCP-Server war aktiviert) auf dem Parkplatz stehen zu lassen, jede Sekunde mit einen auskleinen Hinweis an alle in der Nähe stehenden Nachbarn ohne eigenes Asendenduto, dass da doch ein Auto doch offen wäre und man jederzeit zu einer kleinen Spritztour loslegen könne.
Irgendwann kommt dann ein Brief ins Haus mit dem Hinweis, ich solle doch bitte folgenden Strafzettel bezahlen. Mein Auto wäre beim Ãœberfahren einer roten Ampel gesehen worden. Wohl gemerkt: mein Auto (sprich meine IP-Adresse). Und bisher waren die Gerichte dann auch der Ansicht, dass es ganz normal wäre, wenn der Autobesitzer zahlt. Von wegen selbst Schuld und so.
Ich könnte das alles nachvollziehen, wenn es sich nicht um ein Auto sondern um eine Pumpgun handeln würde. Aber eigentlich geht es um kleine 3MB Dateien, die Musik machen.
P.S.: neulich war ein Arcor-Vertreter da und meinte zu meinem Bruder, WLAN mitbenutzen wäre in Deutschland illegal. Haben wir gelacht…