Das Amtsgericht Offenburg hat entschieden, dass die Herausgabe von Anschlußdaten für einen Nutzer in einer Musik-Tauschbörse unverhältnismäßig ist (in diesem Falle beim nachgewiesenen Herunterladen eines einzigen Songs). Dabei hat mir ein besonders toller Satz extrem gut gefallen:
"denn es verhalte sich ‚hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde.’"
Endlich mal eine intelligente Entscheidung, wie auch die gesamte Urteilsbegründung nur von absoluter Intelligenz und Kompetenz des zuständigen Richters strotzt. Einfach nur schön. Ich bin begeistert.
Der Grund für das Urteil ist sicherlich auch, dass die Gerichte (bzw. die Staatsanwaltschaften) im Moment in Strafanzeigen ertrinken bezüglich dieser Nichtigkeiten (wie dem Tauschen von 5 bis 10 Songs pro Jahr durch den Großteil der Nutzer, die zudem ob der Einfachheit schon wie die Lämmer in Richtung iTunes Music-Store abwandern) und in der Zwischenzeit müssen Mörder und Schwerkriminelle aufgrund des Ãœberschreitens von Fristen aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Wahrlich ein Bärendienst am Volke – und alles im Sinne der Verhältnismäßigkeit (nicht!).
Na ja wie es aussieht wird es darauf hinaus laufen, dass wir mit dem nächsten Korb Urheberrechtsnovelle dann doch ein Auskunftsrecht für die Musikfirmen haben werden, alles weil diese unsere "ehrlich verdienten" Moneten in Lobbyisten in Berlin stecken, die dann die nötigen Mehrheiten auf netten Parties zusammen kungeln. Prost Mahlzeit.